Aktuelles in unserem Verein

Fäkalien im Kleingarten

Die Sächsische Kläranlagenverordnung fordert von uns: 

Die Ausbringung bzw. Versickerung von Abwasser / Fäkalabwasser jeglicher Art in der Parzelle oder anderweitig im Vereinsgelände – auch von getrennt erfassten Urin und Fäkalien aus Trenntoiletten – ist nicht erlaubt. Verdünnter Urin ist Abwasser und darf nicht in der Parzelle ausgebracht werden.

Nach der uns vorliegenden Erfassung der Abwasserentsorgungssysteme in Ihren Parzellen kontrollieren wir die Einhaltung der Vorschriften zur Abwasserbehandlung in den nächsten Wochen.

Dazu müssen die Beauftragten Zutritt zu den entsprechenden Einrichtungen bekommen.

Alle vorhandenen Zertifikate sind bereitzuhalten (Campingtoiletten vorerst ausgenommen).

Die Termine erhalten Sie in Kürze per Post oder email.

Scroll to Top